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Verantwortung tragen - Die Unternehmensleitlinien der WPG

Diese Leitlinien sind Basis für eine einheitliche Geschäftsauffassung. Sie halten unsere Maßstäbe und Grundsätze fest, auf denen unser Handeln beruht.


Wer Verantwortung für den Kunden übernimmt, übernimmt auch Verantwortung für unser Unternehmen

Die WPG ist ein regional tätiges Energieversorgungsunternehmen mit mittelständischem Charakter. Seine Kernkompetenzen liegen in der Bereitstellung und Lieferung von Wärme, insbesondere von Flüssiggas und Holzpellets. Kundennutzen und -zufriedenheit stehen neben Arbeits- und Anlagensicherheit sowie der Beachtung rechtlicher Vorgaben im Vordergrund unseres partnerschaftlichen und verantwortungsvollen Handelns. Wir wollen kompetenter und vertrauenswürdiger Dienstleister sein. Um diese Ziele zu erreichen, setzen wir sichere und zuverlässige Techniken und Produkte ein, die uns eine hohe Wertschöpfung garantieren. Unser Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und im Interesse der Gesellschafter und der Mitarbeiter zufriedenstellende Betriebsergebnisse kontinuierlich zu erarbeiten.


Wer Verantwortung für Kollegen oder Mitarbeiter übernimmt, übernimmt auch Verantwortung für unsere Unternehmen

Fairness, Offenheit, Respekt und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen: Wir wollen leistungsstarke und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Wir wissen, dass unser Unternehmenserfolg entscheidend von ihrem Einsatz, ihrer Motivation und ihrem Können abhängt. Wir wollen eine innovationsfreudige, kooperative und verantwortungsvolle Unternehmenskultur fördern, die eine transparente Informationspolitik und die Diskussion kontroverser Meinungen erlaubt. Der Umgang aller Mitarbeiter miteinander muss in erster Linie von Vertrauen geprägt sein. Unsere Mitarbeiter sollen eigenverantwortlich handeln, um so das Unternehmen mitzugestalten und Arbeitsabläufe zu optimieren. Gleichzeitig sind sie auch verpflichtet, Verantwortung für ihre ständige Weiterbildung zu übernehmen. Wir wollen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ziele vereinbaren, an denen sie gemessen werden können. Einstufung und Bezahlung erfolgen aufgaben-, leistungs- und wettbewerbsbezogen. Jeder Mitarbeiter muss wissen, dass sein Verhalten dem Unternehmen zugerechnet wird und damit dessen Ruf nach außen wie innen prägt. Das Unternehmen erwartet daher von jedem einen freundlichen, sachbetonten und fairen Umgang mit Kolleginnen und Kollegen. Jeder Mitarbeiter hat ein Recht darauf, gegen Belästigungen geschützt zu werden.


Wer Verantwortung für Arbeitssicherheit oder Anlagensicherheit übernimmt, übernimmt auch Verantwortung für unser Unternehmen.

Jeder Mitarbeiter ist für die Arbeitssicherheit in seinem Bereich mitverantwortlich. Vorschriften zur Arbeitssicherheit sind unbedingt zu beachten, auch wenn sie als unnötig oder lästig empfunden werden. Im Rahmen der geltenden Vorschriften und des betrieblichen Vorschlagswesens wollen wir die Arbeitssicherheit verbessern. Dazu gehören auch regelmäßige außer- und innerbetriebliche Schulungen und Unterweisungen.

Anlagen bedürfen der sorgfältigen Planung und der regelmäßigen Kontrolle und Wartung. Hierzu weisen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gründlich ein und schulen sie in umfangreichen Lehrgängen. Zur Vermeidung von Betriebsstörungen, Unfällen oder Störfällen binden wir unabhängige Sachverständige und Behörden in unsere regelmäßigen und zahlreichen Anlagenkontrollen ein. Jede Freisetzung von Stoffen, die zu einer Gefährdung der Umwelt oder gar von Menschenleben führt, ist unbedingt zu vermeiden. Ist es dennoch zu einer unbeabsichtigten Freisetzung gekommen, so sind alle für den Umweltschutz zuständigen Stellen inner- und ggf. außerbetrieblich zu informieren. Kein Mitarbeiter hat allein wegen einer solchen Mitteilung Nachteile zu erwarten.


Wer Behörden als Partner und Ordnungshüter respektiert, übernimmt auch Verantwortung für unser Unternehmen

Wir sind bestrebt, mit allen zuständigen Behörden und Aufsichtsorganen ein kooperatives und von Offenheit geprägtes Verhältnis zu pflegen. Wir sehen zum einen in Behörden als auch in Sachverständigenorganisationen Partner, die uns Hilfen und Ratschläge bei der Lösung bestimmter Fragestellungen geben können; zum anderen sind wir uns aber auch bewusst, dass Aufsichtsorgane Verstöße gegen geltendes Recht zu ahnden haben. Diese Verstöße werden in der Regel von Juristen bewertet, sodass bei einer derartigen Fragestellung das Unternehmen wie auch seine verantwortlichen Mitarbeiter auf einen Rechtsbeistand zurückgreifen sollten. Dabei sollte unbedingt beachtet werden, dass die Inanspruchnahme des „Schweigeprivilegs“ kein Schuldeingeständnis ist.