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Sicherheit hat viele Gesichter

Von der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen bis hin zur sachgerechten Wartung und Reparatur - Sicherheit wird bei der WPG Westfälische Propan-GmbH großgeschrieben. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten nicht nur auf die konsequente Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Regeln, sondern geben Ihnen gerne Hinweise zum Umgang mit Flüssiggasanlagen und helfen Ihnen zu jeder Zeit bei Störungen.
 

 

Anlagenstörungen können Sie unter folgender Rufnummer melden:

 

Telefon: 05231 9190-0 (werktags)
   
Montag: 07:30 - 16:30 Uhr
Di. - Do.: 07:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:30 Uhr
   
Außerhalb der Geschäftszeiten: 0160 7247564

 

Was tun bei Gasgeruch?
Flüssiggas ist ursprünglich geruchlos, wird aber aufgrund seiner hohen Entzündbarkeit mit einem Geruchsstoff versehen, der direkt wahrgenommen wird. Ergreifen Sie sofort folgende Maßnahmen, wenn Sie den typischen „Gasgeruch“ wahrnehmen.
  1. Fenster und Türen öffnen!
    • Für Durchzug sorgen!
    • Offenes Feuer vermeiden!
    • Nicht rauchen!
    • Keine elektrischen Schalter, Stecker, Klingeln oder Telefone benutzen!
  2. Hauptabsperrhahn oder Behälterabsperrarmatur schließen!
    • Alle Gasabsperreinrichtungen schließen und Gasverbrauchsgeräte ausschalten!
  3. Haus verlassen und Mitbewohner warnen!
    • Mitmenschen warnen!
    • Achtung: Nicht klingeln, sondern klopfen!
  4. Störung melden!
  5. Verständigen Sie bei akuter Explosionsgefahr die Feuerwehr (Telefon 112)! Bitte informieren Sie den technischen Bereitschaftsdienst der WPG Westfälische Propan-GmbH von einem Telefon außerhalb der Gefahrenzone! Telefon: 0160 72 47 56 4 (Tag und Nacht)!
Hier können Sie das Merkblatt „Was tun bei Gasgeruch?“ herunterladen.
Was ist bei der Inbetriebnahme zu beachten?
Flüssiggas verändert sein Volumen in Abhängigkeit von der Temperatur. Deshalb werden Flüssiggasgefäße nie zu 100 Prozent gefüllt. Meistens wird nach dem Betankungsvorgang oder der inneren Prüfung das Gasphasen-Entnahmeventil von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschlossen. Dieses muss von Ihnen zum weiteren Betrieb Ihrer Heizungsanlage geöffnet werden (Ausnahme: Flüssigphasen-Entnahme). Weitere Bedienhinweise können Sie auch unserem Inbetriebnahmehinweis entnehmen.
Sicherheit der Behälter, Tanks und Flaschen

Prinzipiell werden zum Bau von Lagertanks oder Gasflaschen nur Werkstoffe verwendet, die Dafür zugelassen sind und eine ausreichende Festigkeit besitzen. Über ein ausgeklügeltes, zertifiziertes und von neutralen Sachverständigen kontrolliertes Fertigungsverfahren wird sichergestellt, dass die Behälter und Flaschen den betrieblichen Ansprüchen genügen. Regelmäßig durchgeführte Prüfungen garantieren einen gefahrlosen Betrieb. Folgende Prüfungen werden mindestens durchgeführt:
 

Prüfung: Prüfer: Zeitraum:
Äußere Prüfung Tanks Sachkundiger Alle 2 Jahre wiederkehrend
Innere Prüfung Tanks Sachverständiger
(ZÜS)
Min. alle 10 Jahre
wiederkehrend
Rohrleitungsprüfung Sachkundiger Min. alle 10 Jahre
wiederkehrend
Flaschenprüfung Sachkundiger /
-verständiger
Min. alle 10/15 Jahre
wiederkehrend


Die Prüf- und Wartungskosten können entweder nach Aufwand berechnet oder als jährliche Wartungspauschale in Rechnung gestellt werden. Ihre Höhe richtet sich nach der Größe und der Aufstellart.

Achten Sie auf Qualität
Flüssiggas ist eine sichere, mobile und leistungsfähige Energie - unter der Voraussetzung, dass sachgerecht mit ihr umgegangen wird. Achten Sie darauf, dass nur ausgewiesene Fachunternehmen an Ihrer Flüssiggasanlage arbeiten und dass nur zugelassene Gasgeräte zum Einsatz kommen, die ein CE-Zeichen und/oder ein Qualitätssiegel des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs) aufweisen können.